Verhaltenskodex

Bansbach easylift GmbH
Präambel

Bansbach easylift entwickelt und produziert seit mehr als 50 Jahren Gasdruckfedern unterschiedlichster Art. Als international agierendes Familienunternehmen genießen wir weltweit einen sehr guten Ruf, welcher nicht nur auf die hohe Qualität unserer Produkte oder auf unsere Innovationskraft, sondern auch auf den Umgang mit unseren Kunden, Geschäftspartnern und Mitarbeitern zurückzuführen ist. Wir legen höchsten Wert auf Integrität, Ehrlichkeit, ethisch einwandfreies und faires Verhalten sowie die Einhaltung der geltenden Gesetze. Diese Erwartungshaltung haben wir auch an unsere Geschäftspartner und erwarten, dass sich diese mit diesem Verhaltenskodex zur Ihrer Verantwortung bekennen.

1. Unternehmensethik
1.1 Allgemeine Hinweise

Wir respektieren die Gesetze und Vorschriften der Länder, in denen wir tätig sind und erwarten von unseren Geschäftspartnern dasselbe. Korruption wird von Bansbach easylift GmbH in keiner Form toleriert. Das gilt insbesondere für Bestechung, Interessenkonflikte, Betrug, Erpressung, Veruntreuung und rechtswidrige Provisionen.

1.2 Kartell- und Wettbewerbsrecht

Geltende wettbewerbs- und kartellrechtlichen Gesetze und Vorschriften werden befolgt. Insbesondere beteiligen wir uns nicht an Preis- und Angebotsabsprachen und an Maßnahmen zur Aufteilung von Märkten und Kunden.

2. Menschenrechte und soziale Verantwortung
2.1 Kinderarbeit und Zwangsarbeit

Bansbach easylift GmbH erkennt das Recht eines jeden Kindes auf Schutz vor wirtschaftlicher Ausbeutung und vor Tätigkeiten an, die seine körperliche, geistige oder seelische Gesundheit gefährden, seine moralische oder soziale Entwicklung beeinträchtigen oder die Bildung bzw. Ausbildung behindern können. Bansbach easylift GmbH toleriert keine Kinderarbeit und keine Form der Zwangsarbeit und verlangt dies auch von seinen Geschäftspartnern.

2.3 Arbeitsverträge, Arbeitszeiten und Vergütung

In Bezug auf Arbeitsverträge und Arbeitszeiten einschließlich Überstunden und Überstundenvergütung befolgen wir die lokalen Gesetze und Vorschriften. Löhne und Gehälter werden regelmäßig ausgezahlt und entsprechen dem geltenden Gesetzen sowie den marktüblichen Gegebenheiten. Beschäftigte haben das Recht auf mindestens einen freien Tag alle sieben Tage sowie auf arbeitsfreie nationale und lokale Feiertage, sofern diese allgemein anerkannt sind.

2.4 Diskriminierung, Belästigung und Vielfalt

Wir erwarten von unseren Geschäftspartnern ein Arbeitsklima, in dem alle Beschäftigten mit Respekt und Würde behandelt werden und die gleichen fairen Entwicklungsmöglichkeiten haben. Bansbach easylift GmbH toleriert bei seinen Geschäftspartnern keinerlei Diskriminierung oder Belästigung aufgrund von Abstammung, sexueller Orientierung, Geschlecht, Religion, Alter, Behinderung, politischer Überzeugung, Nationalität oder sonstiger potenziell diskriminierender Faktoren.

2.5 Verbraucherinteressen

Wir verlangen die Einhaltung der geltenden Arbeitsschutzvorschriften bei unseren Produkten und Dienstleistungen. Diese Erwartung muss von unseren Geschäftspartnern bei der Herstellung von Gütern bzw. der Erbringung von Dienstleistungen für uns berücksichtigt werden.

2.6 Verantwortungsbewusste Beschaffung von Mineralstoffen

Die geltenden Gesetze und Vorschriften zur Offenlegung der Verwendung von Konfliktmineralien werden befolgt. Konfliktmineralien sind Mineralstoffe aus Risikogebieten, die direkt oder indirekt zur Finanzierung bewaffneter Gruppen beitragen, die mindestens teilweise für schwere Menschenrechtsverstöße verantwortlich gemacht werden. Lieferungen an Bansbach easylift GmbH erfolgen unter Einhaltung geltender Gesetze und Vorschriften zum Umgang mit Konfliktmineralien.

3. Umweltschutz
3.1 Umweltschutz und Nachhaltigkeit

Bansbach easylift GmbH erfüllt alle gesetzlichen Umweltschutzauflagen und erwartet dies auch von Geschäftspartnern. Auch dass Geschäftspartner über alle erforderlichen Betriebsgenehmigungen verfügen und diese auf dem aktuellen Stand halten. Bansbach easylift GmbH fördert die Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien. Bansbach easylift GmbH setzt sich für die laufende Reduzierung des Ressourcenbedarfs ein und erwartet dies auch von seinen Geschäftspartnern. Wir erwarten zudem die Verhinderung von Umweltverschmutzung, eine Geräuschbelastung im vertretbaren Rahmen und die Verbesserung der produkt- und prozessbedingten Umweltverträglichkeit in der gesamten Wertkette. Chemikalien und Gefahrgut sind ordnungsgemäß auszuweisen und sicher zu lagern, recyceln, wiederverwenden oder zu entsorgen.

4. Arbeitsschutz
4.1 Arbeitsplatz

Bansbach easylift GmbH setzt sich systematisch für sichere Arbeitsbedingungen ein und erwartet dies auch von seinen Geschäftspartnern. Risiken, die zu Unfällen führen oder das Wohl und die Gesundheit von Menschen, die für Bansbach easylift GmbH tätig sind, beeinträchtigen können, sind zu reduzieren. Bansbach easylift GmbH erwartet die Einhaltung der jeweils am Standort des Geschäftspartners geltenden Vorschriften zur Arbeitssicherheit, Gebäudesicherheit, Brandschutz und Erste Hilfe.

4.2 Gebäudesicherheit und Brandschutz

Gefahrgut ist vorschriftsmäßig zu lagern. Notausgänge müssen deutlich gekennzeichnet sein. Ausgänge müssen unverstellt und gut beleuchtet sein. Alle Beschäftigten sind über Sicherheitsvorkehrungen wie Notausgänge, Feuerlöscher, Erste-Hilfe-Kästen usw. zu informieren. Auf jedem Stockwerk sollte ein Evakuierungsplan aushängen.

4.3 Besondere Bestimmungen für Fremdfirmen und Besucher auf dem Betriebsgelände von Bansbach easylift

Zu Zwecken der Sicherheit müssen die aktuellen Bestimmungen von Bansbach easylift für Fremdfirmen und Besucher während des Aufenthaltes auf dem Bansbach Betriebsgelände eingehalten werden. Der Besucher verpflichtet sich demnach, sich u.a. nur mit entsprechendem Besucherausweis auf dem Betriebsgelände aufzuhalten und alle anzuwendenden Arbeitssicherheitsvorschriften einzuhalten. Die vom Besucher verwendeten Arbeitsmittel (Elektrowerkzeuge, Leitern,…) müssen den für seinen Tätigkeitsbereich geltenden sicherheitstechnischen Normen entsprechen und vorschriftsmäßig gewartet und geprüft sein. Die nötige persönliche Schutzausrüstung (Sicherheitsschuhe, Absturzsicherung, Gehörschutz, Schutzbrille, Schutzhandschuhe, Atemmaske, usw.) ist selbst mitzubringen. Bei allen Arbeiten läuft die Produktion im Hause Bansbach möglichst weiter. Daher sind evtl. Sicherungsmaßnahmen, Warnhinweise, o.ä. für unsere Mitarbeiter nötig. Diese, oder ein möglicher Produktionsstop, müssen mit unserem zuständigen Mitarbeiter abgestimmt werden. Die Führungskräfte und die Fachkräfte für Arbeitssicherheit im Hause Bansbach sind berechtigt, Weisungen in Bezug auf Umwelt und Arbeitssicherheit zu erteilen. Bei Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen ist Bansbach easylift berechtigt, die Arbeit in angemessenem Maß zu unterbrechen. Dadurch entstehende Kosten und Zeitverschiebungen gehen zu Lasten des Auftragnehmers / Besuchers.

Bestätigung

Bansbach easylift erwartet, dass der Bevollmächtigte Ihres Unternehmens den Bansbach easylift Verhaltenskodex für Geschäftspartner zur Kenntnis nimmt und durch die Unterschrift sowie durch den Firmenstempel (falls vorhanden) bestätigt, dass sie den Bansbach easylift Verhaltenskodex für Geschäftspartner verstanden haben und einhalten werden. Als Bevollmächtigter des Unternehmens bestätige ich, dass das Unternehmen den Bansbach easylift GmbH Verhaltenskodex für Geschäftspartner zur Kenntnis genommen hat und ihn einhalten wird.

Verhaltenskodex_Geschäftspartner:innen