Verhaltenskodex

Bansbach easylift GmbH
Präambel

Bansbach easylift entwickelt und produziert seit mehr als 50 Jahren Gasdruckfedern unterschiedlichster Art. Als international agierendes Familienunternehmen genießen wir weltweit einen sehr guten Ruf, welcher nicht nur auf die hohe Qualität unserer Produkte oder auf unsere Innovationskraft, sondern auch auf den Umgang mit unseren Kunden, Geschäftspartnern und Mitarbeitern zurückzuführen ist. Wir legen höchsten Wert auf Integrität, Ehrlichkeit, ethisch einwandfreies und faires Verhalten sowie die Einhaltung der geltenden Gesetze.

1. Unternehmensethik
1.1 Allgemeine Hinweise

Wir respektieren die Gesetze und Vorschriften der Länder, in denen wir tätig sind und erwarten von unseren Geschäftspartnern dasselbe. Korruption wird von Bansbach easylift GmbH in keiner Form toleriert. Das gilt insbesondere für Bestechung, Interessenkonflikte, Betrug, Erpressung, Veruntreuung und rechtswidrige Provisionen.

1.2 Kartell- und Wettbewerbsrecht

Geltende wettbewerbs- und kartellrechtlichen Gesetze und Vorschriften werden befolgt.

2. Menschenrechte und soziale Verantwortung
2.1 Kinderarbeit und Zwangsarbeit

Bansbach easylift GmbH erkennt das Recht eines jeden Kindes auf Schutz vor wirtschaftlicher Ausbeutung und vor Tätigkeiten an, die seine körperliche, geistige oder seelische Gesundheit gefährden, seine moralische oder soziale Entwicklung beeinträchtigen oder die Bildung bzw. Ausbildung behindern können. Bansbach easylift GmbH toleriert keine Kinderarbeit und keine Form der Zwangsarbeit und verlangt dies auch von seinen Geschäftspartnern.

2.3 Arbeitsverträge, Arbeitszeiten und Vergütung

In Bezug auf Arbeitsverträge und Arbeitszeiten einschließlich Überstunden und Überstundenvergütung befolgen wir die lokalen Gesetze und Vorschriften. Löhne und Gehälter werden regelmäßig ausgezahlt und entsprechen den geltenden Gesetzen sowie den marktüblichen Gegebenheiten. Beschäftigte haben das Recht auf mindestens einen freien Tag alle sieben Tage sowie auf arbeitsfreie nationale und lokale Feiertage, sofern diese allgemein anerkannt sind.

2.4 Diskriminierung, Belästigung und Vielfalt

Wir bieten ein Arbeitsklima, in dem alle Beschäftigten mit Respekt und Würde behandelt werden und die gleichen fairen Entwicklungsmöglichkeiten haben. Bansbach easylift toleriert keinerlei Diskriminierung oder Belästigung aufgrund von Abstammung, sexueller Orientierung, Geschlecht, Religion, Alter, Behinderung, politischer Überzeugung, Nationalität oder sonstiger potenziell diskriminierender Faktoren.

2.5 Verbraucherinteressen

Geltende Arbeitsschutzvorschriften werden eingehalten.

2.6 Verantwortungsbewusste Beschaffung von Mineralstoffen

Die geltenden Gesetze und Vorschriften zur Offenlegung der Verwendung von Konfliktmineralien werden befolgt. Lieferungen an Bansbach easylift GmbH erfolgen unter Einhaltung geltender Gesetze und Vorschriften zum Umgang mit Konfliktmineralien.

3. Umweltschutz
3.1 Umweltschutz und Nachhaltigkeit

Bansbach easylift GmbH erfüllt alle gesetzlichen Umweltschutzauflagen und erwartet dies auch von Geschäftspartnern. Auch dass Geschäftspartner über alle erforderlichen Betriebsgenehmigungen verfügen und diese auf dem aktuellen Stand halten. Bansbach easylift GmbH fördert die Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien.

4. Arbeitsschutz
4.1 Arbeitsplatz

Bansbach easylift GmbH setzt sich systematisch für sichere Arbeitsbedingungen ein und erwartet dies auch von seinen Geschäftspartnern. Geltenden Vorschriften zur Arbeitssicherheit, Gebäudesicherheit, Brandschutz und Erste Hilfe werden eingehalten.

Verhaltenscodex Bansbach easylift